Tierschutz






Österreichischer Tierschutzverein





Leitbild und Tätigkeitsschwerpunkte

Der Österreichische Tierschutzverein (ÖTV) ist eine gemeinnützige, überparteilich und überkonfessionelle Tierschutzorganisation, die sich bundesweit für die Belange der Tiere einsetzt. Gegründet 1899 prägte der Österreichische Tierschutzverein bis zum Anschluß im Jahr 1938 den Tierschutz in Wien. Prominentes Mitglied war der Begründer der Psychoanalyse Dr. Sigmund Freud, ein Kurator des Jugendblaukreuzes . Literatur:*

Der ÖTV betreibt und unterhält im ganzen Bundesgebiet Tierheime und "Assisi-Höfe" (Gnadenhöfe), auf welchen verstoßene Tiere ein artgerechtes Zuhause finden.
Außerdem nimmt der ÖTV Einfluß auf die Rechte der Tiere, indem er an Gesetzesentwürfen mitarbeitet, Lobbying auf politischer Ebene betreibt und bei Behörden und Ämtern interveniert.
Durch die Zeitschrift "Tier & Natur" und andere Publikationen leistet der Verein intensive Aufklärungsarbeit mit dem Ziel, eine Bewusstseinsänderung beim Menschen im Umgang mit Tieren herbeizuführen.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind die kostenlose Beratung in allen Fragen des Tierschutzes und der Tierhaltung, Tierschutz-Jugendarbeit, Schulprojekte und Durchführung von Kindertierschutztagen auf den "Assisi-Höfen", nationale und internationale Artenschutzprojekte, Tiervermittlungen, kostenloser und rund um die Uhr einsatzbereiter Tierrettungsdienst. etc.
Tierschutz hat eine richtige Mischung aus Worten und Taten zu sein. Der ÖTV organisiert Tierschutzaktionen und nimmt regelmäßig an Protestkundgebungen teil, um der Forderung nach einer besseren Zukunft für die Tiere Nachdruck zu verleihen.

Der ÖTV arbeitet intensiv mit internationalen Organisationen, führenden Wissenschaftern und Experten zusammen. Er betreibt Lobbying auf politischer Ebene, gibt Stellungnahmen zu Gesetzesenntwürfen ab und vertritt die Rechte der Tiere vor Behörden und Ämtern.

http://www.tierschutzverein.at/de/

Der Bund MÁOSZ

Am 10. Mai 2002 haben sich 29 Organisationen zum Bund ungarischer Tierschützer (MAOSZ - Magyar Állatvédok Országos Szervezete) zusammengeschlossen, um gemeinsam vor dem Staat für eine starke, finanzielle Basis zu kämpfen, die den Tierheimen das Überleben sichern könnte. Inzwischen sind dem Bund 35 Vereine angeschlossen.

Neben der Einführung des Tierschutzunterrichts und allgemeiner Akzeptanz von Kastrationen erarbeitet die Interessenvertretung einen Kodex, der das Tierschutzgesetz mit Leben füllen soll. Zwar legt das Gesetz fest, was als Tierquälerei einzustufen ist, doch werden solche Vergehen bislang nicht unter Strafe gestellt.

Seit dem 05. März 2005 hat den Vorsitz Frau Anita Csolle übernommen (vorher war es Herr Farkas Tomas vom Verein Misina). Wir stehen mit Frau Csolle in Kontakt und sie hat uns Informationen zu MAOSZ und die aktuelle Mitgliederliste zur Verfügung gestellt. (Es gibt auch eine Internetseite www.maosz.hu, die zur Zeit aber wegen technischer Probleme nicht erreichbar ist.)

Laut Maosz kann man davon ausgehen, dass alle Mitglieder nach bestem Bemühen arbeiten.

Das leitende Kommite hat vor kurzem beschlossen, die einzelnen Mitglieder zu besuchen und sich deren Arbeit anzuschauen, um eine Art Bestandsaufnahme in Sachen Tierhilfe in Ungarn zu machen.

Wir werden an dieser Stelle weiter über die Arbeit von Maosz berichten.


Der Bund MÁOSZ stellt sich vor


Der nationale Verband ungarischer Tierschutzvereine (Magyar Állatvédok Országos Szervezete) abgekürzt MÁOSZ, wurde am 10. Mai 2002 gegründet mit der Absicht eine repräsentative und starke Basis für die registrierten Tierschutzorganisationen zu schaffen. MÁOSZ ist mit seinen 40 Mitgliedern der erste Verband dieser Art in der Geschichte Ungarns und kann in dieser Hinsicht als Meilenstein angesehen werden. Führungsorgan ist das präsidiale Kommitee.

I. ZIELE

Die Hauptziele von MÁOSZ sind:

1. die Einführung und Etablierung einheitlicher Regelungen, die für das Wirken der Mitgliedsorganisationen notwendig sind

2. Die Interessen der Mitglieder in allen Belangen repräsentieren und vertreten.

3. Die Mitglieder unterstützen durch:

a. das Etablieren und Aufrechterhalten eines interaktives Kommunikations- und Kooperationsnetzwerk zwischen den Mitgliedern

b. die Organisation und Abhaltung von Konferenzen und speziellen Kursen

c. die Veröffentlichung und Verbreitung von Material zum Tierschutz

d. die Organisation von professionellen Veranstaltungen, Programmen und Kampagnen

e. das Sammeln von Spenden, die unter den Mitgliedern verteilt werden

f. die fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Errichtung und dem Betreiben von Tierheimen

g. rechtliche Beratung

4. Eine effiziente Kooperation mit der staatlichen Körperschaft in Bezug auf

a. gesetzliche Regelungen

b. die Arbeit spezieller Kommitees mit der Hilfe von Experten, deligiert vom Verband

c. offizielle Expertenratschläge

d. die Kontrolle der Erfüllung von gesetzlichen Regelungen im Land

e. die Organisation von Rettungsmaßnahmen für Anwohner und ihren Tieren im Falle von Flut, Erdbeben und anderen Naturkatastrophen

5. Hilfe für die Bürger:

a. verloren gegangene Tiere finden

b. Tiere aus den Tierheimen an neue Besitzer vermitteln

c. ungewollte Tiere in Tierheimen unterbringen

d. professionelle und gesetzliche Hilfestellung bei Problemen in Bezug auf das Halten eines Tieres

e. Sorge tragen für die Tiere der Bürger im Falle von Flut, Erdbeben und anderen Naturkatastrophen

f. Zugang bieten zu den Aktivitäten und Daten der Tierschutzorganisationen

6. Aufbau und Aufrechterhaltung eines Beziehungsnetzwerkes mit ähnlichen nationalen und internationalen Organisationen und Vereinen; Organisation von gemeinsamen Veranstaltungen, Programmen und Kampagnen

II. HAUPTAKTIVITÄTEN

1. Kooperation mit den staatlichen und anderen offiziellen Autoritäten

· Vereinbarung mit dem ungarischen Bund der Tierärzte
Die beiden Parteien haben zugestimmt, in den folgenden Bereichen zu kooperieren: Organisierte tierärztliche Hilfe für Tierheime, Organisation von Kastrations-Kampagnen, Integration von Tierschutzbelangen in die Tierärztliche Ausbildung, Organisation von gemeinsamen Konferenzen und Kursen, Einführung und Erhaltung eines einheitlichen Registrierungssystems für Hunde (Mikrochip) und Tierärztliche Hilfe beim Katastrophenschutz

· Vereinbarung mit der nationalen Katastrophenschutzbehörde
Die beiden Parteien haben zugestimmt, in Bereichen der Katastrophenhilfe und -vorbeugung zu kooperieren. Das ist das erste Mal, das Tierschutzorganisationen offiziell dazu berufen sind, bei derartigen Maßnahmen teilzunehmen.

2. Ethischer Kodex
Die Formulierung and Verbreitung eines ethischen Kodex ist eine bedeutende Errungenschaft. Der ethische Kodex ist eine Sammlung von Richtlinien und Regelungen, die moralische Themen und das ethische Verhalten betreffen (siehe auch Anhang 3). Der Ethische Kodex regelt das Verhalten gegenüber Tieren und anderen Organisationen für Personen, die für eine Mitgliedsorganisation arbeiten.

3. Kommunikation

· Newsletter
Zur Verbreitung von Informationen wurde der MÁOSZ Newsletter eingeführt. Er wird an die Mitglieder, Nicht-Mitgliedsorganisationen, staatliche Stellen (z.B. Ministerien) und die Medien verteilt. Er erscheint alle drei Monate.

· Website
MÁOSZ hat eine eigene Internetseite. Das Hauptziel ist die Vereinfachung des Informationsflusses zwischen den Tierschutzorganisationen untereinander sowie zur Öffentlichkeit.

· Korrespondenz Liste
Unter den Mitgliedern von MÁOSZ wurde eine Internet Korrespondenz gestartet, bei der die Organisationen einfach mit einander kommunizieren können. (Der Mangel an Kommunikation scheint im ungarischen Tierschutz das größte Problem vor der Gründung von MÁOSZ gewesen zu sein)

4. Katastrophenschutz
MÁOSZ hat eine vollständige Katastrophenschutz-Strategie für den Fall einer Flut ausgearbeitet. Diese beinhaltet die Kooperation mit Autoritäten, die Feststellung von menschlichem Potential (die exakte Anzahl von Tierärzten, Ornithologen, Biologen, Nutztier Spezialisten usw.) und Ausstattung (Autos, Boote, Käfige, Sicherheitsuniformen usw.) die MÁOSZ im Falle von Naturkatastrophen zur Verfügung stellen kann, das Befragen von Flutexperten zu möglichen Flutregionen und die Bestimmung von Auswegsstrecken.
Im Sommer 2002 hat MÁOSZ für die Mitglieder und Freiwillige ein theoretisches Training in der Katastrophenschutzbehörde organisiert, an dem 24 Personen von 10 Organisationen teilgenommen haben. Neben der theoretischen Arbeit wurde auch praktische Arbeit bei der Flut 2002 in der Region von Gemenc geleistet, bei der 44 Personen von 7 Organisationen bei der Rettung von Haus- und Wildtieren mitgearbeitet haben.

5. Administrative Arbeit
MÁOSZ hat mit Hilfe einer Umfrage eine Bestandsaufnahme unter allen Tierschutzorganisationen (nicht nur Mitgliedern) durchgeführt, um die momentane Situation abzubilden (z.B. Zahl der Tiere, Infrastruktur, Regelungen usw.)



http://www.maosz.hu


Tierschutz

Der ungarische Tierschutz im Gesetz

2000 ist in Ungarn ein Tierschutzgesetz in Kraft getreten, das ähnlich wie in Deutschland allgemeine Regeln im Umgang mit Tieren enthält. Doch der Vollzug scheitert häufig an den mangelnden Möglichkeiten zur Durchsetzung; Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden nicht kontrolliert und die Misshandlungen von Tieren nicht als Straftat, eher als Kavaliersdelikt, angesehen. Auch die Kettenhundhaltung ist laut Tierschutzgesetz erlaubt und wird noch immer verbreitet praktiziert. Nicht selten verbringen Hunde, vom Welpenalter bis zu ihrem Tod, jeden Tag ihres Lebens an der Kette. Sie schlafen ohne Witterungsschutz, haben keinen Bewegungsspielraum durch die enge Anbindehaltung und werden nur unzureichend gefüttert.

Zur Zeit haben leider immer noch die staatlich bestellten Hundefänger Vorrang vor den Tierheimen. Um die Zahl der ausgesetzten Hunde zu verringern, greifen sie die Tiere auf und verwahren sie in provisorischen Zwingern. Nach Ablauf einer vorgeschriebenen Frist (meistens 14 Tage), in der die Vierbeiner meistens kaum gefüttert werden, steht dem Hundefänger ein Verwertungsrecht zu. Er kann die halb verhungerten Hunde töten, verkaufen oder einem eventuell vorhandenen Tierheim übergeben. Finanziert wird das von der jeweiligen Gemeinde.
Ansässige Tierheime erhalten in der Regel keine finanzielle Unterstützung vom Staat. In einigen Gemeinden konnten Tier
schutzvereine nun erreichen, dass sie die Aufgaben des Hundefängers übernehmen und z.B. die streunenden Hunde einfangen oder zumindest die Tiere nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 2 Wochen ins Tierheim holen dürfen. Dafür bekommen sie das Geld, dass sonst der Hundefänger bekommen hätte. Es reicht zwar bei weitem nicht aus für die Versorgung der Tiere, ist aber zumindest ein Anfang in die richtige Richtung. In diesen Gemeinden müssen keine Tiere mehr in die Tötung! (zu diesen Tierheimen zählen z.B. Siofok, Cegled und Tapolca)

Im Jahr 2004 wurde das bestehende Tierschutzgesetz nach einer landesweiten Unterschriftensammlung außerdem insofern erweitert, dass Tierquälerei strafrechtlich verfolgt werden kann. Leider fehlt es hier noch an der Umsetzung.

Es bleibt zu hoffen, das sich Vereinbarungen wie oben genannt in der Zukunft durchsetzen und auch die Tierschutzgesetze Akzeptanz in der Bevölkerung finden werden.

Tierschutz

Das neue österreichische Tierschutzgesetz

Zum neuen österreichischen Tierschutzgesetz

Das österreichische Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG) gilt als modernstes Tierschutzgesetz der Europäischen Union. In der Tat enthält es Neuerungen, die bemerkenswert und auch für die Schweiz bedeutsam sind:

Bei Verwaltungsverfahren ist im Gesetz neu das Amt des Tierombudsmannes (§ 41) vorgesehen, der als Interessenvertreter des Tierschutzes Parteistellung erhält (Abs. 4). Das Gesetz schützt das Leben des Tieres (§ 1) und verbietet Tötung ohne vernünftigen Grund. Behörden haben den Fund von Tieren anzuzeigen und innerhalb eines Monats das Eigentum an Dritte zu übertragen (§ 30 Abs. 6 und 7).

Überdies kommt dem Tierschutz in Österreich neuerdings Verfassungsrang zu (Bundes-Verfassungsgesetz, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2003; Art. 11 ABs. 1, Z. 8).

Einzelheiten sind dem Gesetzeswortlaut samt amtlicher Begründung zu entnehmen.

Stellungnahme des österreichischen Tierschutzverein:


Das österreichische Tierschutzrecht im Überblick.

Bis vor kurzem gab es in Österreich keine Generalzuständigkeit des Bundesgesetzgebers, Tiere vor Quälereien zu schützen. Erst mit dem neuen Bundestierschutzgesetz, welches am 01.01.2005 in Kraft tritt, wurde eine entsprechende Kompetenz des Bundesgesetzgebers vorgesehen. Erstmals in der Geschichte des Österreichischen Tierschutzes gibt es damit umfassende, verbindliche und einheitliche Normen für das gesamte Bundesgebiet. Bislang war nur in jenen Bereichen eine Übereinstimmung gegeben, in denen „Staatsverträge der Bundesländer“ –sogenannte Art. 15a Vereinbarungen- die Länder dazu verpflichteten. Leider wurden diese Vereinbarungen nicht immer ausreichend umgesetzt, so dass es auch hier zu starken Divergenzen kam.

Das neue Tierschutzgesetz ergänzt die bislang recht wenigen bundeseinheitlichen Bestimmungen im Bereich des Tierschutzes. Erwähnenswert wären hier vor allem folgende Materien:

Strafrecht (§ 222 StGB, Verbot der Tierquälerei), Zivilrecht (§ 285a ABGB, der festhält, dass Tiere zwar keine Sachen, doch auf sie die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden sind), Tiertransport ( z.B. Tiertransportgesetz-Straße, Tiertransportgesetz-Luft, Tiertransportgesetz-Eisenbahn), Gewerberecht (aufgrund § 70a der Gewerbeordnung 1994 wurde eine Durchführungsverordnung zum Schutz von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten erlassen), Tierversuche (Tierversuchsgesetz 1988 i.d.F. BGBl. 169/1999), Tiertransporte.

Das neue bundeseinheiliche Tierschutzgesetz ist sicher kein „Stein der Weisen“, aber ein tragbarer Kompromiss, auf dem man aufbauen kann. So wurden zahlreiche Forderungen, für die auch der Österreichische Tierschutzverein bereits seit langem gekämpft hat, nunmehr gegen massiven Widerstand einiger Lobbyinggruppen durchgesetzt werden. Erstmals gibt es ein bundesweites Verbot von Legebatterien und Anbindehaltung oder eine Tieranwaltschaft. Letztere nennt sich zwar Tierombudsmann, ist jedoch mit Parteienstellung ausgestattet und kann so die Rechte der Tiere –gleich einem Anwalt- vertreten. Ferner ist auch das Verkaufverbot von Hunden und Katzen in Tierhandlungen hervorzuheben.

Doch nicht nur Lob, auch Kritik ist am neuen Gesetz anzubringen. So wurden Rinder vom Verbot der Anbindehaltung ausgenommen und müssen nur an 90 Tagen im Jahr Auslauf haben. Ferner gibt es Verschlechterungen im Bereich der Schweine- und Mastgeflügelhaltung. Auch ein Verbot der Vollspaltböden, auf denen die Schweine ohne Einstreu stehen, sucht man vergeblich im Gesetz. Dazu kommen noch schwammige Übergangsbestimmungen, die die Rechtsanwendung unnötig komplizieren.

Es lässt sich daher festhalten, dass das neue Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber wir in Wirklichkeit erst am Anfang –nicht am Ende- eines langen Weges stehen. Der nächste Schritt muss die Erhebung des Tierschutzes in Verfassungsrang sein, damit die Tiere endlich auch in Österreich den selben Stellenwert haben, wie ihre Deutschen Artgenossen. Denn in Deutschland wurde eine entsprechende Verfassungsänderung bereits vor Jahren beschlossen."

aus: http://www.tierschutzverein.at/, 16. 9. 2004

Zivilgesellschaften - Vereine und Organisationen für Menschenrechte in Österreich und Ungarn

Vereine und Organisationen für Menschenrechte in Österreich und Ungarn


1.1 Erkärung zum Begriff Zivilgesellschaft

Zivilgesellschaft im Allgemeinen:

Der Begriff Zivilgesellschaft hat in der heutigen wissenschaftlichen und öffentlichen Diskussion im Wesentlichen zwei Bedeutungen:

1) Zum einen bezeichnet er einen Bereich innerhalb einer Gesellschaft, der zwischen staatlicher, wirtschaftlicher und privater Sphäre entstanden ist – oder auch: zwischen Staat, Markt und Familie. Der Bereich wird als öffentlicher Raum gesehen, den heute eine Vielzahl vom Staat mehr oder weniger unabhängiger Vereinigungen mit unterschiedlichem Organisationsgrad und -form bilden – etwa Initiativen, Vereine, Verbände.

2) Zum anderen wird mit „Zivilgesellschaft“ eine Entwicklungsrichtung von Gesellschaften bezeichnet, die mit Zivilisierung und Demokratisierung umschrieben werden kann. Zivilgesellschaft“ wird zur politischen Forderung im Sinne von „mehr Demokratie“. Besonders war dies in den lateinamerikanischen Diktaturen oder in Osteuropa vor 1989 zu beobachten, aber auch in westlichen repräsentativ-demokratischen Gesellschaften wird der Begriff mit der Forderung einer weitergehenden Demokratisierung verbunden.

Der Begriff „Bürgerschaftliches Engagement“ bezieht sich auf zwei Aktivitäten, die mit diesen beiden Bedeutungen von Zivilgesellschaft angesprochen sind: zum einen das gemeinsame Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zur Lösung kleinerer oder größerer Probleme, die weder von Staat noch Markt noch Familie ausreichend lösbar sind („mit anpacken“), und zum anderen die politische Einflussnahme von Bürgern auf Staat und Markt.

1.2 Es lässt sich also sagen, dass bei der Zivilgesellschaft mit der Art und Weise einer Gesellschaft zu tun haben. Es handelt sich um die Regeln des Zusammenlebens verschiedener, aber gleichwertiger Bürger, und um den Raum, die "Platform" auf dessen Grundlage die Bürger miteinander sich verständigen können.

In meinem Projekt möchte ich der Frage so gut wie möglich nachgehen, welche Organisationen, bzw. Vereine für Menschenrechte in Österreich und Ungarn gibt, welche Anliegen und Aufgaben sie haben. Um auf diese Frage eine exakte Antwort zu bekommen, müssen wir zuerst den Begriff Menschenrechte unter die Lupe nehmen.

1.3 Zur Begriffserklärung dienen zwei Videos wie folgt:

http://www.youtube.com/watch?v=XpK013SFz7M

http://www.youtube.com/watch?v=9N7YfSSaErw

2.1 Vereine für MenschenrechteÖsterreich

Weltweit gibt es internationale Vereine für Menschenrechte, die miteinander eng kooperieren und veranstalten öffentliche Programme und Veranstaltungen.

In Österreich gibt es zahlreiche Zivilgesellschaftsvereine für Menschenrechte, die als eine Nichtregierungs- und Non-Profit-Organisation tätig sind. Sie stellen die organisierte Form zivilgesellschaftlichen Engagements dar. Voraussetzung für zivilgesellschaftliches Engagement sind die individuellen und kollektiven Freiheiten (z. B. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit), die demokratische Staaten zivilgesellschaftlichen Akteuren einräumen.

"SOS-Menschenrechte Österreich" ist ein solcher Verein, der sich mit verschiedenen Problemen im Menschenrechtsbereich gegeneinandersetzt

Die Gründung des österreichischen Menschenrechtsbeirats erfolgte vielmehr auf Grund eines Vorfalls, der die österreichische Zivilgesellschaft erschütterte: Der gewaltsame Tod des Nigerianers Markus Omofuma. Polizisten hatten ihm im Zuge seiner Abschiebung den Mund verklebt und ihn mit Gurten an seinem Sitzplatz fixiert, sodass er erstickte.

Zurück zum vorher erwähnten Verein, führt also den Namen "SOS-Menschenrechte Österreich" und hat seinen Sitz in Linz. Der Verein erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.

Zweck des Vereines ist es, als Menschenrechtsorganisation eine offene Gesellschaft

zu fördern, die geprägt ist von Demokratie, Pluralität, Toleranz, und die bereit ist zum

Dialog und zur Solidarität.

Als Forum für mündige Bürgerinnen und Bürger einer lebendigen Zivilgesellschaft fördert

der Verein eine Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Diskurs.

Als Menschenrechtsorganisation wendet sich der Verein gegen jede Politik und Agitation,

die Menschen ausgrenzt, gegen sie hetzt oder sie zu Feindbildern macht. Der Verein

engagiert sich besonders für eine Gesellschaft ohne Fremdenfeindlichkeit und Rassismus.

Der Verein betreibt bzw. beteiligt sich an Maßnahmen der Flüchtlingsbetreuung und der

Integration ausländischer Mitbürger/-innen.

Als ideelle Mittel dienen zum Beispiel Vorträge, Versammlungen, Diskussionsforen,

Aktionen, gesellige Zusammenkünfte, Beratungs- und Informationstätigkeit, Symposien,

Kongresse, Herausgabe von Druckwerken und Medien, sowie Medienarbeit. Der Verein hat ordentliche Mitglieder mit gleichen Rechten und Pflichten, sowie

Ehrenmitglieder, die sich in besonderer Weise um die Förderung des Vereins verdient

gemacht haben. . Natürliche und juristische Personen können ihre Mitgliedschaft mündlich, schriftlich

oder durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages beantragen.

Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand mit

einfacher Mehrheit.

2.2 Vereine für Menschenrechte in Ungarn

In Ungarn gibt’s auch mehrere Vereine für Menschenrechte, derer Aufgabe und Ziele das Gleiche des vorher dargestellten ist.

Emberi Jog Védelméért és Nemzetközi Jog Kutatásért Közhasznú Egyesület (Verein für den Schutz der Menschenrechte und für Research des internationalen Rechts) wurde 2003 mit dem Ziel gegründet, zu kordinieren, Veranstaltungen zu organisieren und weiter hinaus die bestimmte Bereiche des internationalen Rechts zu erforschen. Zu seiner Aufgabe gehört noch die international anerkannten Menschenrechte zu überprüfen, zu fördern und diese zu schützen.

Detaillierte Beschereibung.

Erreichbarkeiten:

THÖKÖLY U. 151/A. 4/1.
1146
BUDAPEST
Tel: 1 373 0602

Der Verein gewährleistet eine rechtliche Beratung, bietet Rechtschutz den Menschen, die rechtswidersprüchlich behandelt worden sind. Der Verein organisiert Bewegungen auf allen Teilen der Erde, um die Menschenrechte zu schützen, bzw. die Missbräuche derer aufzuhalten.Die Führung des Vereins agiert mit den internationalen Führungsorganisation zusammen. Der Verein ist völlig frei und unabhängig, eine Non-Profit Organisation, die finanziel von Privatpersonen, bzw. Stiftungen aus aller Teile der Welt unterstützt wird. Der derzeitige Sitz des Vereins ist in Budapest, aber er möchte seine Tätigkeit auch in anderen europäischen Ländern ausbauen.

Ungarische Spuren in Wien


Geschichtlicher Überblick

881: Der Name Wiens wurde zum ersten Mal in der Form "Wenia" Verbindung mit einer Schlacht gegen Ungarn erwähnt.

907 bis etwa 1000: stand Wiens Umgebung unter der Oberhoheit der Ungarn, auch König Stephan nahm Wien 1030 ein.

1365: Gründung der Universität Wien. Die Universität spielte in der ungarischen Bildungsgeschichte jahrhundertelang eine wichtige Rolle.

1485-1490: König Matthias I. Corvinus ist Herrscher von Wien.

1497: Die Gründung der Donaugesellschaft.

1515: Habsburgisch-jagellonischer Heiratsvertrag in Wien, demzufolge die Habsburger ab 1526 ungarische Könige wurden.

1526: Die Schlacht bei Mohács

1541: Die Eroberung der Burg von Buda durch die Türken

1606: Der Friede von Wien zwischen Stephan Bocskai und dem Kaiser, vertreten durch Matthias von Habsburg

1683: Bei Wiens Belagerung nimmt Imre Thököly auf der Seite der Türken an der Schlacht teil.

1704: Wien wird innerhalb von drei Monaten mit einer zweiten Verteidigungslinie zum Schutz gegen die Streifzüge der Kuruzzen, dem Lilienwall, umgeben (anstelle des heutigen Gürtels).

1747: Erwerb des Gebäudes der ungarischen königlichen Hofkanzlei

1760: Gründung der ungarischen königlichen Leibwache, Ankauf des Palais Trautson.

bis 1784: Infolge der Dreiteilung Ungarns, der Eroberung des Großteils seines Gebietes durch die Türken war Wien auch Ungarns "Hauptstadt".

1848: Ungarische Honved-Truppen vor Wien (Schlacht von Schwechat)

1867: Ausgleich

1873: Die Wiener Weltausstellung - Ungarn stellt als eigenständiges Land aus.

Bis 1892 war Wien die Hauptstadt der gesamten Monarchie. In diesem Jahr wurde Budapest von Kaiser Franz Joseph Wien gleichgestellt.

1918: Nach dem Zusammenbruch der Monarchie wird die erste Botschaft des unabhängig gewordenen Ungarns in Wien eröffnet.

Nach 1918: Es gab zwischen Wien und dem Ungartum politische Gegensätze verschiedener Art.

1938: Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich

1956: Ungarische Flüchtlinge in Wien


Die wichtigsten Erinnerungsstätten mit Bezug Ungarn in Wien

1. Stephansdom

Der Stephansdom am Stephansplatz ist 107 Meter lang und 34 Meter breit.

Der von Wienern mitunter auch kurz Steffl genannte römisch-katholische Dom gilt als Wahrzeichen Wiens.

Das Baumaterial des Domes wurde teils aus damals westungarischen (heute burgenländischen) Bergwerken in Breitenbrunn (Széleskút) und St. Margarethen (Szentmargitbánya) geliefert. Der Bau der spätgotischen, steilen, bis 1945 rot-weiß-grünen Dachkonstruktion des Domes soll von König Matthias Corvinus, der Wien belagerte und 1485 eroberte, angeordnet worden sein.

Die Dachziegel stammen wahrscheinlich aus der Majolika-Werkstätte in Buda.


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2. Wilczek Palais

An der Fassade des Barockpalais wird man durch eine zweisprachige Marmortafel (ungarisch und deutsch) darauf aufmerksam gemacht, daß "hier am 21. September 1791 der große Staatsmann und Erneuerer Ungarns Stephan Graf Széchenyi geboren wurde". (Einigen Quellen nach wurde Széchenyi im kaiserlichen Schloß im Augarten geboren.) Das vermutlich von Anton Ospel entworfene Gebäude wurde 1788 vom Vater, Graf Franz Széchényi (er schrieb seinen Namen noch mit zwei é!) gemietet. Nach István Széchenyis Geburt verbrachte die Familie von 1811 bis 1815 noch vier Winter hier. Erst nachher zog sie in ihr Palais in der Landstraße.


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3. Palais Esterházy

Das Palais Esterházy an der Wallnerstraße ist ein Palais im 1. Wiener Gemeindebezirk Innere Stadt. Im Unterschied zum gräflichen Palais Esterházy an der Kärntner Straße befand es sich im Besitz der fürstlichen Linie der Familie Esterházy.

Die Hauptfassade an der Wallnerstraße ist barockklassizistisch mit ionischen Riesenpilastern. Das kunstvolle Schmiedeeisengeländer trägt das goldene Familienwappen der Esterházy.

Der Turm der 1699 eingeweihten Hauskapelle, in welcher auch der im Dienste der Esterházys stehende Josph Haydn zwischen 1761 und 1790 öfter musiziert hatte, wurde 1737 errichtet. Miklós Esterházy II. erhielt bereits 1808 vom Kaiser die Erlaubnis, in seinem Keller ungarischen Wein auszuschenken; derzeit werden im Keller vor allem Weine von den heutigen Esterházy-Besitzungen im (früher zu Ungarn gehörenden) Burgenland angeboten.


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4. Palais Batthyány-Schönborn


Das Palais Batthyány-Schönborn in der Renngasse 4 fällt durch seine schöne Fassade gleich auf. Vom berühmtesten und bedeutendsten Vertreter der österreichischen barocken Baukunst, Johann Bernhard Fischer von Erlach wurde das zwischen 1699 und 1706 errichtete Palais für den mit ihm befreundeten Grafen Ádám Batthyány entworfen. Das Palais wurde von seiner Witwe, Gräfin Eleonora, an die Familie Graf Schönborn verkauft, die 1846 Änderungen an der Fassade vornehmen ließ. Auch der Hof ist eines Blickes wert: Die Verzierung der Innenfassaden ist manchenorts ausgesprochen humorvoll.


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5. Palais Ferstel

In einem der ältesten und schönsten Teile Wiens, dem Gemeindebezirk Innere Stadt, befindet sich das berühmte Palais Ferstel. Der junge Architekt Heinrich von Ferstel schuf unter dem Eindruck einer langen Italienreise zwischen 1856 und 1860 das Palais.

Zu der Eröffnung 1860 war das Palais Ferstel das modernste Haus Wiens. Der kurzzeitige Sitz der Wiener Börse und der Österreichisch-Ungarischen Nationalbank bot neben stilvollen Räumlichkeiten und einem glasüberdachten Innenhof auch einen geeigneten Platz für das Café Central. Dieses wurde Ende des 19. Jahrhunderts zum Mittelpunkt der geistigen Elite Europas.


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6. Alte Universität

Die Universität wurde 1365 von Rudolf IV. gegründet. Da die mittelalterlichen Gründungsversuche ungarischer Universitäten der Reihe nach scheiterten, konnte sich die ungarische Intelligenz, die höhere kirchliche oder weltliche Posten anstrebte, ausschließlich an ausländischen Universitäten weiterbilden. Die Anziehungskraft des nahen Wiens erwies sich innerhalb von kürzester Zeit stärker als die der Universitäten in Norditalien oder Paris, welche in den Jahrhunderten 12-14. von Ungarn besucht wurden. Wien wurde die wichtigste ausländische Universitätsstadt für Ungarn, was es über Jahrhunderte hinweg auch blieb. Es gab Zeiten (15. Jh.), in denen mehr als ein Fünftel der Wiener Hörerschaft der "natio hungarica", der Organisation der Studenten aus Ungarn, angehörte. Außer den Hörern war auch ein Großteil der Lehrer ungarischer Abstammung. János Sylvester und Johannes Sambucus (Zsámboky János) hielten auch hier Vorträge. Aus der späteren Zeit sei nur ein Beispiel hervorgehoben: Hier unterrichtete "der Retter der Mutter", Ignaz Semmelweis.


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7. Kapuzinerkirche

Aus ungarischer Sicht ist nicht so sehr die Kirche selbst von Interesse, sondern eher die Kapuzinergruft, die Gruft des Hauses Habsburg, die Begräbnisstätte von 12 Habsburg-Herrschern. Hier wurden - in Zeitenfolge - Matthias I., Ferdinand III., Leopold I., Joseph I. (nur seine Herzurne befindet sich hier), Karl VI. (als ungarischer König Karl III.); Maria Theresia, Joseph II., Leopold II., Franz I., Ferdinand I., Franz Joseph und der mexikanische Kaiser Maximilian beigesetzt. Mit Ausnahme des letzten waren alle zugleich auch ungarische Könige.


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8. Altes Rathaus

Ferenc Nádasdy, der an der "sub rosa"-Verschwörung von Sárospatak teilnahm, wurde hier am 30. April 1691 enthauptet. (seine Komplizen, Peter Zrínyi und Ferenc Frangepán wurden in der Burg zu Wiener Neustadt hingerichtet.) Eine deutschsprachige Gedenktafel erinnert an dieses Ereignis.


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9. Theresianum


Es wurde 1746 zur Erziehung von Kindern aus adeligem Hause von Maria Theresia gegründet. Das Institut hatte zahlreiche ungarische Lehrer und viele ungarische Schüler - ein Zehntel der Inskribierten.


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10. Das Hotel König von Ungarn


Das Hotel König von Ungarn war eine beliebte Unterkunft für ungarische Adelige während ihres Wien-Besuches. Auch heute noch sind mehrere Zimmer nach ungarischen Familien benannt.


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11. Kunsthistorisches Museum

An der Decke im Stiegenhaus des Kunsthistorischen Museums ist das 10 x 10 m große Fresco von Mihály Munkácsy, " Die Apotheose der Kunst", eines der berühmtesten Werke des Künstlers zu sehen.

12. Die Dreifaltigkeitssäule, die sogenannte Pestsäule:


Alle namhaften Künstler jener Zeit - wie Johann Fischer von Erlach, Joseph Frühwirt, Paul Strudel, Matthias Rauchmüller, Tonias Kracker - arbeiteten am Denkmal, an dem in Augenhöhe auch das ungarische Wappen von Johann Adam Bosch dargestellt wurde.


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13. An der Ecke Graben / Kohlmarkt ist in der Höhe ein Wurmser-Husar zu sehen. Die Neobarockstatue wurde nach dem Inhaber des ungarischen, in den "Ländern der Heiligen Krone" zwischen 1775-1789 rekrutierten Husarenregiments, dem Grafen Dagobert von Wurmser, benannt.



14. Maria-Theresia-Denkmal

An dem Statuenkoloß zwischen dem Kunsthistorischen und Naturhistorischen Museum arbeiteten von 1874 bis 1887 mehrere Meister. Maria Theresia wurde als Staatsreformerin und Monarchin in Gesellschaft ihrer besten Feldherren, Staatsmänner, ihrer zeitgenössischen Wissenschafter und Künstler dargestellt. In diesem Kreis befinden sich auch Ungarn. In der Nische zur Rechten der Monarchin steht Graf Haugwitz, hinter der Figur des Innenministers der Kaiserin befindet sich von links der erste Graf Anton Grassalkovich, Kammerpräsident, neben ihm steht Baron Bruckenthal, Kanzler von Siebenbürgen. In der Nische unter der Lehne des Thrones nehmen zwei ungarische Ordensträger der höchsten Militärauszeichnungen der Monarchie, des 1757 gegründeten Maria-Theresien-Ordens den Platz ein, und zwar Ferenc Nádasdy und András Hadik nebeneinander als erster und zweiter von links, hinter dem Fürsten von und zu Liechtenstein. Unter der linken Hand der Kaiserin ist - hinter der Statue des Leibarztes und wissenschaftlichen Ratgebers der Kaiserin, Gerard van Swieten - in der Nische als zweiter von links György Pray, der größte Vertreter der ungarischen Geschichtswissenschaft, und Gründer der ungarischen auf Quellenkritik basierenden Geschichtsschreibung zu sehen. Pray wurde von Maria Theresia mit dem Titel "historiographus regius", d.h. "königlicher Geschichstschreiber" ausgezeichnet. In dem nach ihm benannten Kodex entdeckte er das älteste ungarische Sprachdenkmal, die "Grabrede" (Halotti beszéd).


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Quelle: Ujváry, Gábor: Auf den Spuren ungarischer Geschichte in Wien

http://www.collegium-hungaricum.at/index2.jsp?lang=GER&HomeID=2&std_func=MIS