Tierschutz

Der ungarische Tierschutz im Gesetz

2000 ist in Ungarn ein Tierschutzgesetz in Kraft getreten, das ähnlich wie in Deutschland allgemeine Regeln im Umgang mit Tieren enthält. Doch der Vollzug scheitert häufig an den mangelnden Möglichkeiten zur Durchsetzung; Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden nicht kontrolliert und die Misshandlungen von Tieren nicht als Straftat, eher als Kavaliersdelikt, angesehen. Auch die Kettenhundhaltung ist laut Tierschutzgesetz erlaubt und wird noch immer verbreitet praktiziert. Nicht selten verbringen Hunde, vom Welpenalter bis zu ihrem Tod, jeden Tag ihres Lebens an der Kette. Sie schlafen ohne Witterungsschutz, haben keinen Bewegungsspielraum durch die enge Anbindehaltung und werden nur unzureichend gefüttert.

Zur Zeit haben leider immer noch die staatlich bestellten Hundefänger Vorrang vor den Tierheimen. Um die Zahl der ausgesetzten Hunde zu verringern, greifen sie die Tiere auf und verwahren sie in provisorischen Zwingern. Nach Ablauf einer vorgeschriebenen Frist (meistens 14 Tage), in der die Vierbeiner meistens kaum gefüttert werden, steht dem Hundefänger ein Verwertungsrecht zu. Er kann die halb verhungerten Hunde töten, verkaufen oder einem eventuell vorhandenen Tierheim übergeben. Finanziert wird das von der jeweiligen Gemeinde.
Ansässige Tierheime erhalten in der Regel keine finanzielle Unterstützung vom Staat. In einigen Gemeinden konnten Tier
schutzvereine nun erreichen, dass sie die Aufgaben des Hundefängers übernehmen und z.B. die streunenden Hunde einfangen oder zumindest die Tiere nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 2 Wochen ins Tierheim holen dürfen. Dafür bekommen sie das Geld, dass sonst der Hundefänger bekommen hätte. Es reicht zwar bei weitem nicht aus für die Versorgung der Tiere, ist aber zumindest ein Anfang in die richtige Richtung. In diesen Gemeinden müssen keine Tiere mehr in die Tötung! (zu diesen Tierheimen zählen z.B. Siofok, Cegled und Tapolca)

Im Jahr 2004 wurde das bestehende Tierschutzgesetz nach einer landesweiten Unterschriftensammlung außerdem insofern erweitert, dass Tierquälerei strafrechtlich verfolgt werden kann. Leider fehlt es hier noch an der Umsetzung.

Es bleibt zu hoffen, das sich Vereinbarungen wie oben genannt in der Zukunft durchsetzen und auch die Tierschutzgesetze Akzeptanz in der Bevölkerung finden werden.

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